G4621 σῖτος – sitos (see'-tos)
G3358 μέτρον – metron (met'-ron)
Gebühr (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
Lukas 12, 42: Der Herr aber sprach: Wie ein großes Ding ist's um einen treuen und klugen Haushalter, welchen der Herr setzt über sein Gesinde, dass er ihnen zur rechten Zeit ihre Gebühr[G4620] gebe!
7Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8Wenn aber der HErr, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat 9– sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HErrn, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen, 10damit in deinem Lande, das der HErr, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. – 11Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht, 12so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet. 13Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.« 14»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HErr, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
5.Mose 19,7 bis 5.Mose 19,14 - Menge (1939)