Luther mit Strongs > Übersicht > G1 - G999

Strong G448 – ἀνίλεως – anileos (an-ee'-leh-oce)

Gebildet aus

G1   Α – a (al'-fah)

G2436   ἵλεως – hileos (hil'-eh-oce)

Verwendung

unbarmherziges (1x)

  G447 Übersicht G449  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Jakobus

Jakobus 2, 13: Es wird aber ein unbarmherziges[G448] Gericht über den ergehen, der nicht Barmherzigkeit getan hat; und die Barmherzigkeit rühmt sich wider das Gericht.

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12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. 13Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. 14Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen! 15Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. 16So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz! 17Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben. 18Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde! 19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu.

Hesek. 46,12 bis Hesek. 46,19 - Schlachter (1951)