G4253 πρό – pro (pro)
G3958 πάσχω – pascho (pas'-kho)
gelitten (1x), wir (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
1. Thessalonicher 2, 2: sondern, ob wir[G4310] gleich zuvor gelitten[G4310] hatten und geschmäht gewesen waren zu Philippi, wie ihr wisset, waren wir[G4310] freudig in unserem Gott, bei euch zu sagen das Evangelium Gottes mit großem Kämpfen.
15Dies soll aber die Grenze des Landes sein: Auf der Nordseite vom großen Meer an in der Richtung auf Hethlon zu bis wo es nach Hamath hineingeht, nach Zedad hin, 16Berotha, Sibraim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamath liegt, nach Hazar-Enon, das an der Grenze von Hauran liegt. 17Die Grenze soll also vom Meer an bis Hazar-Enon laufen, so dass das Gebiet von Damaskus nördlich davon liegen bleibt und ebenso das Gebiet von Hamath: dies ist die Nordseite. 18Was sodann die Ostseite betrifft, so läuft die Grenze von Hazar-Enon an, das zwischen Hauran und Damaskus liegt, und wird zwischen Gilead und dem Lande Israel durch den Jordan gebildet bis zum östlichen (Toten) Meer, bis nach Thamar hin: dies ist die Ostseite. 19Sodann die Südseite gegen Mittag geht von Thamar bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach (Ägyptens) hin (und diesen entlang) bis an das große Meer: dies ist die Südseite gegen Mittag. 20Auf der Westseite aber bildet das große Meer die Grenze bis gerade gegenüber der Stelle, wo es nach Hamath hineingeht: dies ist die Westseite.« 21»Dieses Land also sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels; 22und zwar sollt ihr es als vererbliches Eigentum unter euch und die Fremdlinge, die unter euch wohnen und Familien unter euch gegründet haben, verlosen: sie sollen euch wie eingeborene Israeliten gelten: mit euch sollen sie um Erbbesitz inmitten der Stämme Israels losen;
Hesek. 47,15 bis Hesek. 47,22 - Menge (1939)