Luther mit Strongs > Übersicht > G2000 - G2999

Strong G2942 – κυβερνήτης – kubernetes (koo-ber-nay'-tace)

Gebildet aus

G2941   κυβέρνησις – kubernesis (koo-ber'-nay-sis)

Verwendung

Schiffsherren (1x), Steuermann (1x)

  G2941 Übersicht G2943  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Apostelgeschichte

Apostelgeschichte 27, 11: Aber der Unterhauptmann glaubte dem Steuermann[G2942] und dem Schiffsherrn mehr denn dem, was Paulus sagte.

   Offenbarung

Offenbarung 18, 17: denn in einer Stunde ist verwüstet solcher Reichtum. Und alle Schiffsherren[G2942] und der Haufe derer, die auf den Schiffen hantieren, und Schiffsleute, die auf dem Meer hantieren, standen von ferne

Zufallsbilder

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Zufallstext

43Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht, 44so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.« 45»Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und „unrein! unrein!“ ausrufen. 46Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.« 47»Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt 48oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder 49und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen. 50Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.

3.Mose 13,43 bis 3.Mose 13,50 - Menge (1939)