Schlachter > AT > Esra > Kapitel 1

Esra 1

Erlaubnis zur Heimkehr und zum Tempelbau.

 1  Im ersten Jahre Kores`, des Königs von Persien, (damit erfüllt würde das durch den Mund Jeremias geredete Wort des HERRN), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs von Persien, so daß er durch sein ganzes Königreich ausrufen und auch schriftlich bekanntmachen ließ: (2.Chron. 36,22-23; Jer. 25,11; Jer. 29,10)

 2  So spricht Kores, der König von Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er selbst hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem, das in Juda ist. (Jes. 44,28; Jes. 45,1)  3  Wer irgend unter euch zu seinem Volk gehört, mit dem sei sein Gott, und er ziehe hinauf gen Jerusalem, das in Juda ist, und baue das Haus des HERRN, des Gottes Israels. Er ist der Gott zu Jerusalem.  4  Und wer noch übrig ist an allen Orten, wo er als Fremdling weilt, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold und Fahrnis und Vieh nebst freiwilligen Gaben für das Haus Gottes zu Jerusalem.

Vorbereitungen zum Tempelbau.

 5  Da machten sich die Familienhäupter von Juda und Benjamin auf und die Priester und Leviten, alle, deren Geist Gott erweckte, um hinaufzuziehen, das Haus des HERRN, welches zu Jerusalem ist, zu bauen.  6  Und alle ihre Nachbarn stärkten ihnen die Hände mit silbernen und goldenen Geräten, mit Fahrnis und Vieh und Kleinodien, außer dem, was sie freiwillig gaben.

 7  Und der König Kores gab die Geräte des Hauses des HERRN heraus, die Nebukadnezar aus Jerusalem genommen und in das Haus seines Gottes getan hatte.  8  Kores, der König von Persien, gab sie heraus durch Mitredat, den Schatzmeister, und zählte sie Sesbazzar, dem Fürsten von Juda, dar. (Esra 2,2; Esra 2,63; Esra 5,14)  9  Und dies ist ihre Zahl: dreißig goldene Becken, tausend silberne Becken, neunundzwanzig Schalen.  10  Dreißig goldene Becher, und der silbernen Becher von zweiter Gattung vierhundertzehn, und tausend andere Geräte.  11  Aller Geräte, der goldenen und silbernen, waren 5400. Diese alle brachte Sesbazzar hinauf mit denen, die aus der Gefangenschaft gen Jerusalem hinaufzogen.

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18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.

4.Mose 35,18 bis 4.Mose 35,25 - Schlachter (1951)