1 Besser ein Stück trocknes Brot und Ruhe dabei, als ein Haus voll Fleisch mit Unfrieden. – (Spr. 15,16-17; Spr. 16,8)
2 Ein kluger Knecht wird Herr über einen nichtsnutzigen Haussohn werden und sich inmitten der Brüder in die Erbschaft teilen. –
3 Der Schmelztiegel ist für das Silber und der Ofen für das Gold; der aber die Herzen prüft, ist der HErr. – (Ps. 66,10)
4 Ein Bösewicht horcht auf unheilstiftende Lippen, ein Betrüger leiht verderbenbringenden Zungen sein Ohr. –
5 Wer den Armen verspottet, schmäht dessen Schöpfer, und wer sich über Unglück freut, wird nicht ungestraft bleiben. – (Spr. 14,31)
6 Die Krone (= Ehre) der Alten sind Kindeskinder, und der Kinder Stolz sind ihre Väter (oder: Eltern). – (Ps. 128,6)
7 Selbstbewusste Rede kommt einem Toren nicht zu, noch viel weniger einem Edlen Lügensprache. –
8 Ein Bestechungsgeschenk erscheint dem, der es empfängt, als ein Zauberstein: überall, wohin es gelangt, hat es Erfolg. –
9 Wer Liebe sucht, deckt Verfehlungen zu; wer aber eine Sache immer wieder aufrührt, entzweit vertraute Freunde. –
10 Ein Verweis macht bei einem Verständigen tieferen Eindruck als hundert Stockschläge bei einem Toren. –
11 Nur auf (eigenes) Unheil ist der Empörer bedacht, denn ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn gesandt werden. –
12 Eine ihrer Jungen beraubte Bärin möge (immerhin) jemandem begegnen, aber nur nicht ein Tor mit seinem Unverstand! –
13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, aus dessen Hause wird das Unglück nicht weichen. – (Ps. 109,5)
14 Der Anfang eines Zankes ist so, wie wenn man Wasser ausbrechen lässt; (darum) lass vom Streit ab, ehe er zum Ausbruch kommt! –
15 Wer den Schuldigen freispricht und wer den Unschuldigen verurteilt, die sind alle beide dem HErrn ein Gräuel. – (Jes. 5,23)
16 Wozu doch Geld in der Hand des Toren? Er könnte Weisheit kaufen, doch ihm fehlt der Verstand dazu. –
17 Zu jeder Zeit beweist der (wahre) Freund Liebe und wird als Bruder für die Zeit der Not geboren. – (Spr. 18,24)
18 Ein unverständiger Mensch ist, wer durch Handschlag sich verpflichtet, wer einem andern gegenüber Bürgschaft leistet. – (Spr. 6,1)
19 Wer Streit liebt, liebt Versündigung; wer seine Tür hoch baut, will den Einsturz. –
20 Wer falschen Herzens ist, erlangt kein Glück; und wer eine verlogene Zunge hat, gerät ins Unglück. –
21 Wer einen Toren zum Sohn hat, der hat Kummer davon, und der Vater eines Narren erlebt keine Freude. – (Spr. 10,1)
22 Ein fröhlicher Sinn befördert die Genesung, aber ein bedrücktes Gemüt lässt die Gebeine verdorren (= macht den Körper kraftlos). – (Spr. 15,13; Spr. 15,15)
23 Der Gottlose nimmt Geschenke aus dem Bausch jemandes an, um den Gang des Rechts zu beugen. –
24 Der Verständige hat die Weisheit vor seinen Augen schweben, aber die Augen des Toren schweifen am Ende der Erde umher. – (Spr. 4,25)
25 Ein törichter Sohn ist ein Kummer für seinen Vater und ein bitteres Weh für die (Mutter), die ihn geboren. – (Spr. 17,21)
26 Schon eine Geldstrafe einem Unschuldigen aufzuerlegen ist vom Übel; Edle (oder: Schuldlose) aber zu schlagen ist ganz ungebührlich. –
27 Wer mit seinen Worten an sich hält, besitzt Einsicht, und der Kaltblütige ist ein verständiger Mann. – (Spr. 10,19; Jak. 1,19)
28 Selbst ein Tor kann, wenn er schweigt, als weise gelten und, wenn er seine Lippen verschließt, als einsichtsvoll. (Hiob 13,5)
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Sprüche 16,14 bis 17,16; Sprüche 17,17 bis 18,24; Luther (1570): Sprüche 16,14 bis 17,17; Sprüche 17,18 bis 19,1
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20Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgendetwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann. 21Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HErr, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. – 22Wenn du dem HErrn, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HErr, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben. 23Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu; 24nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HErrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. – 25Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun. 26Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. – 1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
5.Mose 23,20 bis 5.Mose 24,1 - Menge (1939)