1 (Dies ist) der Ausspruch des Wortes des HErrn über Israel; so lautet der Ausspruch des HErrn, der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet und den Geist des Menschen in dessen Innern gebildet hat: 2 »Wisset wohl: ich mache Jerusalem zu einer Schale voll Taumeltranks für alle Völker ringsum; und auch an Juda wird die Reihe kommen bei der Belagerung Jerusalems. (Jes. 51,17) 3 An jenem Tage will ich Jerusalem zu einem Hebestein für alle Völker machen: alle, die ihn aufheben wollen, werden sich unfehlbar wund an ihm ritzen, wenn alle Völker der Erde sich gegen die Stadt versammeln. (Sach. 14,2; Joel 4,12)
4 An jenem Tage« – so lautet der Ausspruch des HErrn – »werde ich alle Rosse mit Scheuwerden schlagen und ihre Reiter mit Blindheit (oder: Wahnsinn); aber über dem Hause Juda will ich meine Augen offenhalten, während ich alle Rosse der Völker mit Blindheit schlage. 5 Alsdann werden die Gaufürsten (oder: Stammeshäupter) Judas bei sich denken: „Erfunden wird die Kraft der Bewohner Jerusalems im HErrn der Heerscharen, ihrem Gott.“ 6 An jenem Tage will ich die Fürsten (oder: Geschlechter) Judas machen gleich einem Feuerbecken in einem Holzstoß und wie eine Feuerfackel in einem Garbenhaufen, so dass sie zur Rechten und zur Linken alle Völker ringsum verzehren; Jerusalem aber wird auch weiterhin an seiner Stätte in Jerusalem bestehen bleiben!« (Obad. 1,18)
7 Zuerst aber wird der HErr den Zelten Judas Erfolge (oder: Stärkung) verleihen, damit der Stolz (oder: Ruhm) des Hauses Davids und der Stolz der Bewohner Jerusalems sich Juda gegenüber nicht überhebt. 8 An jenem Tage wird der HErr die Bewohner Jerusalems beschirmen, so dass der Kraftloseste unter ihnen an jenem Tage wie David sein wird und das Haus Davids wie das Haus Gottes (= die Himmelsbewohner), wie der Engel des HErrn an ihrer Spitze. (Jes. 33,24)
9 »Und geschehen wird es an jenem Tage, da werde ich darauf bedacht sein, alle Völker zu vernichten, die gegen Jerusalem zu Felde gezogen sind. (Offenb. 20,9)
10 Sodann will ich über das Haus Davids und über die Bewohner Jerusalems den Geist der Gnade und der Bitte um Gnade ausgießen, so dass sie auf den hinblicken werden, den sie durchbohrt haben, und um ihn wehklagen, wie man um den einzigen Sohn wehklagt, und bitterlich Leid um ihn tragen, wie man um den (Tod des) Erstgeborenen Leid trägt.« (Joel 3,1; Joh. 19,37; Offenb. 1,7)
11 An jenem Tage wird die Trauer in Jerusalem so groß sein wie einst die Trauer um Hadad-Rimmon in der Ebene von Megiddo. (2.Chron. 35,22-25) 12 Da wird das Land wehklagen, jedes Geschlecht für sich besonders: das Geschlecht des Hauses Davids für sich, auch ihre Frauen für sich; das Geschlecht des Hauses Nathans für sich, auch ihre Frauen für sich; 13 das Geschlecht des Hauses Levis für sich, auch ihre Frauen für sich; das Geschlecht der Simeiten für sich, auch ihre Frauen für sich; 14 und ebenso alle übrigen Geschlechter, jedes Geschlecht für sich und auch ihre Frauen für sich.
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Sacharja 12,1 bis 13,6; Luther (1570): Sacharja 11,10 bis 12,14
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20Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden, 21sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HErrn geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HErrn weiht, 23so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HErrn geweihte Gabe entrichten. 24Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht. 25Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.« 26»Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HErrn an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HErrn. 27Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.«
3.Mose 27,20 bis 3.Mose 27,27 - Menge (1939)