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Jeremia 16

Jeremias Einsamkeit als Vorzeichen des Gerichts.

 1  Das Wort des HErrn erging dann an mich folgendermaßen:  2  »Du sollst dir kein Weib nehmen und weder Söhne noch Töchter an diesem Orte haben!«  3  Denn so hat der HErr gesprochen in Betreff der Söhne und Töchter, die an diesem Orte geboren werden, und in Betreff ihrer Mütter, die sie gebären, und in Betreff ihrer Väter, die sie in diesem Lande zeugen:  4  »An qualvollen Todesarten sollen sie sterben, ohne betrauert und bestattet zu werden! Zu Dünger auf offenem Felde sollen sie werden! Durch Schwert und Hunger sollen sie ums Leben kommen, und ihre Leichen sollen den Vögeln des Himmels und den Tieren des Feldes zum Fraß dienen!«

 5  Weiter gebot der HErr mir: »Du sollst in kein Trauerhaus eintreten und zu keiner Totenklage hingehen und keinem von ihnen Beileid bezeigen! Denn ich habe diesem Volke meine Freundschaft entzogen« – so lautet der Ausspruch des HErrn –, »die Liebe und das Erbarmen.  6  So sollen sie denn in diesem Lande sterben, groß und klein, ohne bestattet zu werden, und niemand wird um sie trauern noch sich blutig ritzen oder sich ihretwegen kahl scheren.  7  Auch wird man keinem das Trauerbrot brechen (oder: die Trauerspeise reichen), um ihn wegen eines Verstorbenen zu trösten, und wird keinem den Trostbecher zu trinken geben wegen seines Vaters oder seiner Mutter. –  8  Auch in ein Haus, wo man ein Gastmahl abhält, sollst du nicht eintreten, um dich zum Schmausen und Trinken mit ihnen niederzusetzen!«  9  Denn so hat der HErr der Heerscharen, der Gott Israels, gesprochen: »Fürwahr, ich will an diesem Orte vor euren Augen und in euren Tagen aller lauten Freude und aller Fröhlichkeit, allem Jubel des Bräutigams und allem Brautgesang ein Ende machen!« (Jer. 7,34)

 10  »Wenn du nun diesem Volk alle diese Worte verkündigst und sie dich dann fragen: „Warum hat der HErr uns all dieses große Unheil angedroht? Und worin besteht unsere Verschuldung und worin unsere Sünde, die wir gegen den HErrn, unsern Gott, begangen haben?“,  11  so antworte ihnen: „Darin, dass eure Väter mich verlassen haben“ – so lautet der Ausspruch des HErrn – „und anderen Göttern nachgelaufen sind und ihnen gedient und sie angebetet, mich aber verlassen und mein Gesetz nicht beobachtet haben.  12  Und ihr habt es noch ärger getrieben als eure Väter; ihr geht ja ein jeder dem Starrsinn seines bösen Herzens nach, ohne auf mich zu hören! (Jer. 7,24-26)  13  So will ich euch denn aus diesem Lande wegschleudern in ein Land, das weder ihr noch eure Väter gekannt haben; dort sollt ihr dann anderen Göttern Tag und Nacht dienen, weil ich für euch kein Erbarmen mehr übrig habe!“«

Heil und Gericht für Israel und für die Völker.

 14  »Darum (oder: jedoch) wisset wohl: es kommt die Zeit« – so lautet der Ausspruch des HErrn –, »da wird man nicht mehr sagen: „So wahr der HErr lebt, der die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten hergeführt hat!“, (Jer. 23,7-8)  15  sondern: „So wahr der HErr lebt, der die Kinder Israel hergeführt hat aus dem Nordlande und aus all den Ländern, wohin er sie verstoßen hatte!“ Denn ich werde sie in ihr Land zurückbringen, das ich ihren Vätern gegeben habe.«

 16  »Wisset wohl: ich will zahlreiche Fischer entbieten« – so lautet der Ausspruch des HErrn –, »die sollen sie wie Fische fangen; und danach will ich zahlreiche Jäger entbieten, die sollen sie aufjagen von jedem Berge hinweg und von jedem Hügel weg und aus den Felsenklüften heraus;  17  denn meine Augen sind auf alle ihre Wege gerichtet: sie bleiben mir nicht verborgen, und ihre Schuld ist vor meinen Augen nicht verhüllt.  18  Zunächst also will ich ihnen ihre Schuld und ihre Sünde zwiefach vergelten, weil sie mein Land durch die Leichen ihrer scheußlichen Götzen entweiht und meinen Erbbesitz mit ihren Gräueln erfüllt haben.«

 19  O HErr, du meine Stärke und meine Burg, meine Zuflucht in der Zeit der Not! Zu dir werden die Heidenvölker von den Enden der Erde her kommen und sagen: »Nichts als Trug haben unsere Väter zum Besitz gehabt, nichtige Götzen, von denen keiner zu helfen vermag!  20  Kann etwa ein Mensch sich Götter anfertigen? Das sind doch keine Götter!« –  21  »Darum wisset wohl: diesmal will ich sie zur Erkenntnis führen, will sie meine Hand und meine Stärke (oder: Macht) fühlen lassen: dann werden sie erkennen, dass mein Name ist „der HErr“!«

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Jeremia 15,4 bis 16,3; Jeremia 16,4 bis 17,2; Luther (1570): Jeremia 15,8 bis 16,7; Jeremia 16,8 bis 17,7

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17Da sagten sie: »Der Erbbesitz soll den Benjaminiten verbleiben, die mit dem Leben davongekommen sind, damit nicht ein Stamm aus Israel ausgetilgt wird. 18Wir aber können ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben, denn die Israeliten haben feierlich geschworen: „Verflucht sei, wer seine Tochter einem Benjaminiten zur Frau gibt!“« 19Da sagten sie: »Es findet bekanntlich alle Jahre ein Fest des HErrn in Silo statt (auf dem Platze) nördlich von Bethel, östlich von der Landstraße, die von Bethel nach Sichem hinaufführt, und südlich von Lebona.« 20Da gaben sie den Benjaminiten folgende Weisung: »Geht hin und versteckt euch in den Weinbergen! 21Wenn ihr dann die Mädchen von Silo herauskommen seht, um Reigentänze aufzuführen, so brecht aus den Weinbergen hervor und erhascht euch ein jeder sein Weib aus den Mädchen von Silo und kehrt mit ihr ins Land Benjamin zurück. 22Wenn dann ihre Väter oder Brüder kommen, um sich bei uns (über euch) zu beschweren, so wollen wir zu ihnen sagen: „Vergönnt sie ihnen um unsertwillen! [Denn wir haben durch den Krieg (gegen Jabes) nicht für jeden eine Frau gewonnen.] Nicht ihr habt sie ihnen ja gegeben; denn in diesem Fall würdet ihr als schuldig dastehen.“« 23Die Benjaminiten befolgten die Weisung: sie holten sich die erforderliche Zahl von Frauen aus den tanzenden Mädchen, die sie raubten, kehrten dann in ihren Erbbesitz zurück, bauten die Ortschaften wieder auf und ließen sich darin nieder. 24Nunmehr zogen auch die Israeliten von dort heim, ein jeder in seinen Stamm und zu seinem Geschlecht, und begaben sich von dort weg, ein jeder in seinen Erbbesitz.

Richt. 21,17 bis Richt. 21,24 - Menge (1939)