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Ester 3

Hamans Anschlag zur Vertilgung der Juden.

 1  Nach diesen Begebenheiten erhob der König Ahasveros den Agagiten Haman, den Sohn Hammedathas, zu den höchsten Ehren und Würden und wies ihm seinen Stuhl (oder: Sitz) über dem aller Fürsten in seiner Umgebung (= am Hofe) an.  2  So mussten denn alle Diener (oder: Beamten) des Königs, die sich am königlichen Hofe befanden, die Knie vor Haman beugen und sich vor ihm niederwerfen (oder: verneigen); denn so hatte der König es ihm zu Ehren befohlen. Mardochai aber beugte die Knie nicht und warf sich auch nicht nieder.  3  Da fragten ihn die Diener des Königs, die am Hofe des Königs waren, warum er den Befehl des Königs unbeachtet lasse.  4  Als sie diese Frage Tag für Tag an ihn richteten, ohne dass er auf sie hörte, meldeten sie es dem Haman, um zu sehen, ob die Rechtfertigung Mardochais anerkannt werden würde; er hatte ihnen nämlich mitgeteilt, dass er ein Jude sei.

 5  Als nun Haman selbst sah, dass Mardochai vor ihm die Knie nicht beugte und sich nicht niederwarf, geriet er in die höchste Wut;  6  doch da er es unter seiner Würde hielt, an Mardochai allein die Hand zu legen – man hatte ihm nämlich mitgeteilt, welchem Volke Mardochai angehöre –, so fasste er den Plan, alle Juden, die im ganzen Reiche des Ahasveros lebten, zugleich mit Mardochai auszurotten.

 7  Im ersten Monat – das ist der Monat Nisan –, im zwölften Regierungsjahr des Königs Ahasveros, warf man das Pur, d.h. das Los, in Gegenwart Hamans von einem Tage zum andern und von einem Monat zum andern bis zum zwölften Monat, das ist der Monat Adar (und das Los fiel auf den dreizehnten Tag). (Est. 9,24)  8  Dann sagte Haman zum König Ahasveros: »Da ist ein einzigartiges Volk, das unter den Völkern in allen Provinzen deines Reiches zerstreut und abgesondert lebt und dessen Gesetze von denen aller anderen Völker abweichen; da sie sich nun nach den Gesetzen des Königs nicht richten, so ist es für den König nicht geziemend, sie ruhig gewähren zu lassen.  9  Wenn es dem König genehm ist, so möge ihre Ausrottung durch einen schriftlichen Erlass verfügt werden; ich werde dann auch zehntausend Talente Silber in die Hände der Schatzmeister darwägen können, damit diese sie in die königlichen Schatzhäuser abführen.«

 10  Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und reichte ihn dem Agagiten Haman, dem Sohne Hammedathas, dem Judenfeinde, (Est. 8,2)  11  indem er zu ihm sagte: »Das Geld sei dir überlassen und das Volk ebenso: du magst mit ihm nach deinem Belieben verfahren.«

 12  Da wurden die königlichen Staatsschreiber am dreizehnten Tage des ersten Monats berufen, und es wurde genau nach der Weisung Hamans an die königlichen Landpfleger und die Statthalter der einzelnen Provinzen und an die Fürsten eines jeden Volkes mit der Schrift jeder einzelnen Provinz und in der besonderen Sprache jedes Volkes eine schriftliche Verfügung im Namen des Königs Ahasveros erlassen und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt. (Est. 1,22)  13  Die Schreiben wurden dann durch die Eilboten in alle Provinzen des Königs versandt, dass alle Juden, jung und alt, Kinder und Weiber, an einem Tage, nämlich am dreizehnten des zwölften Monats – das ist der Monat Adar –, ausgerottet, ermordet und umgebracht werden sollten; ihr Vermögen solle der Plünderung anheimfallen.  14  Damit aber die Verfügung in jeder einzelnen Provinz erlassen würde, ward eine Abschrift des Schreibens allen Völkern bekanntgemacht, damit sie sich auf den genannten Tag bereithielten.  15  Die Eilboten machten sich nach dem Befehl des Königs eilends auf den Weg, während der Erlass in der Residenz Susa veröffentlicht wurde. Der König und Haman aber setzten sich hin, um zu zechen, während in der Stadt Susa Bestürzung herrschte.

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6und dann dem HErrn als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.« 7»Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HErrn zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. 8Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, dass er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen. 9Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken (= auslaufen lassen): so ist es ein Sündopfer. 10Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen (oder: gehörigen) Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden. – 11Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer. 12Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HErrn in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer. 13Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der eben genannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.«

3.Mose 5,6 bis 3.Mose 5,13 - Menge (1939)