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4. Mose 15

Von Speis- und Trankopfern.

 1  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,  3  und ihr dem HErrn ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HErrn einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh: (3.Mose 7,16)  4  so soll der, welcher dem HErrn seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;  5  und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten. (4.Mose 28,7)  6  Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten  7  und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HErrn darbringen.  8  Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HErrn,  9  so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;  10  und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HErrn darbringen.  11  So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:  12  nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.

 13  Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HErrn ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;  14  und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HErrn herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.  15  Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HErrn (d.h. beim Opfer) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst. (2.Mose 12,49)  16  Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«

 17  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  18  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,  19  so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes esst, für den HErrn ein Hebeopfer abgeben (oder: erheben). (2.Mose 23,16; 2.Mose 23,19)  20  Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben (oder: erheben); wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.  21  Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HErrn ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«

Über Sünden aus Versehen und aus Vorsatz.

 22  »Und wenn ihr euch unabsichtlich (oder: aus Versehen) vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HErr dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt lasst, (3.Mose 4,2; 3.Mose 4,13)  23  irgendetwas von dem, was der HErr euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HErr euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,  24  so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HErrn samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.  25  Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteilwerden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HErrn ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HErrn wegen ihres Versehens dargebracht.  26  So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteilwerden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.

 27  Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen. (3.Mose 4,27-28)  28  Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HErrn hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteilwerden.  29  Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.

 30  Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden; (Apg. 13,38; Hebr. 10,26-27)  31  denn er hat das Wort des HErrn verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn (oder: lastet auf ihm)!«

Strafe für Sabbatschändung.

 32  Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.  33  Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,  34  und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle. (3.Mose 24,12; 2.Mose 31,14; 2.Mose 35,2)  35  Da gebot der HErr dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«  36  So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HErr dem Mose geboten hatte.

Von den Quasten an den Kleidern.

 37  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  38  »Gib den Israeliten die Weisung, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und dass sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen. (5.Mose 22,12; Matth. 23,5)  39  Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, dass ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HErrn gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen lasst.  40  Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:  41  ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HErr, euer Gott!«

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 14,25 bis 15,4; 4. Mose 15,5 bis 15,33; 4. Mose 15,34 bis 16,17; Luther (1570): 4. Mose 14,41 bis 15,23; 4. Mose 15,24 bis 15,40; 4. Mose 15,40 bis 16,25

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47Ganz Israel aber entrichtete zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias die Abgaben für die Sänger und die Torhüter, die diesen tagtäglich gebührten; sie lieferten aber die (vorgeschriebenen) heiligen Gaben an die Leviten ab, und die Leviten ließen die Weihegaben den Nachkommen Aarons zukommen. 1Als an jenem Tage dem Volke aus dem Buch des mosaischen Gesetzes laut vorgelesen wurde, fand sich darin geschrieben, dass kein Ammoniter und kein Moabiter jemals Aufnahme in die Gemeinde Gottes finden dürfe, 2weil sie den Israeliten nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen waren und (ihr König) den Bileam gegen sie in Sold genommen hatte, damit er sie verfluche; allerdings hatte unser Gott den Fluch in Segen verwandelt. 3Als sie nun das Gesetz vernommen hatten, sonderten sie alles Mischvolk (= Heidengemisch) aus Israel aus. 4Vordem aber hatte der Priester Eljasib, dem die Aufsicht über die Zellen des Hauses unsers Gottes übertragen war, ein Verwandter Tobijas, 5diesem eine große Zelle eingeräumt, in der man früher die Speisopfer (oder: das Opfermehl), den Weihrauch, die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Wein und Öl untergebracht hatte, die Anteile, die den Leviten, den Sängern und den Torhütern zukamen, sowie die Abgaben an die Priester. 6Während aber dies alles vor sich ging, war ich nicht in Jerusalem anwesend gewesen, sondern hatte mich im zweiunddreißigsten Regierungsjahre Arthasasthas, des Königs von Babylon, an den königlichen Hof begeben. Als ich mir dann nach einiger Zeit wieder Urlaub vom Könige erbeten hatte 7und wieder nach Jerusalem gekommen war, entdeckte ich den Unfug, den Eljasib dem Tobija zuliebe verübt hatte, indem er ihm eine Zelle in den Vorhöfen des Hauses Gottes eingeräumt hatte.

Neh. 12,47 bis Neh. 13,7 - Menge (1939)