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Hesekiel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten.

 1  Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, 25.000 Ruten lang und 10.000 breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.  2  Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je 500 Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher 50 Ellen.

 3  Und auf dem Platz, der 25.000 Ruten lang und 10.000 breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.  4  Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, dass sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

 5  Aber die Leviten, die vor dem Hause dienen, sollen auch 25.000 Ruten lang und 10.000 breit haben zu ihrem Teil, dass sie da wohnen.

 6  Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, 5000 Ruten breit und 25.000 lang, neben dem geheiligten Lande.

 7  Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesek. 44,3; Hesek. 48,21-22)  8  Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten.

 9  Denn so spricht der Herr HErr: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr HErr. (Hesek. 46,18)

 10  Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15)  11  Epha und Bath sollen gleich sein, dass ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha auch den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.  12  Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst.

 13  Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.  14  Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.  15  Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr HErr.  16  Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.  17  Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung.

 18  So spricht der Herr HErr: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.  19  Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.  20  Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder verführt worden sind, dass ihr das Haus entsündiget. (3.Mose 4,2; 3.Mose 5,17)

 21  Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3.Mose 23,5)  22  Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.  23  Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HErrn täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4.Mose 28,19-22)  24  Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesek. 46,5; 4.Mose 15,4; 4.Mose 15,6; 4.Mose 15,9)

 25  Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3.Mose 23,34)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Hesekiel 44,29 bis 45,19; Hesekiel 45,20 bis 46,15; Luther (1570): Hesekiel 44,28 bis 45,17; Hesekiel 45,17 bis 46,12

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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