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5. Mose 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand.

 1  Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,  2  so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen.  3  Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,  4  und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen.  5  Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HErr, dein Gott, hat sie erwählt, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5.Mose 17,8-9)  6  Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matth. 27,24)  7  und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen.  8  Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HErr, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein.  9  Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, dass du tust, was recht ist vor den Augen des HErrn. (4.Mose 35,33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen.

 10  Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HErr, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du ihre Gefangenen wegführst,  11  und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, dass du sie zum Weibe nehmest,  12  so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden  13  und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und lass sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie dein Weib sein.  14  Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum dass du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen.

 15  Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er hasst, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, dass der Erstgeborene von der unwerten ist, (1.Mose 29,30)  16  und die Zeit kommt, dass er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,  17  sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, dass er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1.Mose 49,3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne.

 18  Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,  19  so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts,  20  und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.  21  So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, dass er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, dass es ganz Israel höre und sich fürchte. (5.Mose 13,11-12)

Bestattung eines Aufgehängten.

 22  Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,  23  so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben – denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott –, auf dass du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HErr, dein Gott, gibt zum Erbe. (Jos. 8,29; Jos. 10,27; Gal. 3,13)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 20,2 bis 21,4; 5. Mose 21,5 bis 22,4; Luther (1570): 5. Mose 20,13 bis 21,14; 5. Mose 21,15 bis 22,14

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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13Darum soll ihnen auch des HErrn Wort eben also werden: Gebeut hin, gebeut her; gebeut hin, gebeut her; harre hier, harre da; harre hier, harre da; hier ein wenig, da ein wenig, – dass sie hingehen und zurückfallen, zerbrechen, verstrickt und gefangen werden. 14So höret nun des HErrn Wort, ihr Spötter, die ihr herrschet über dies Volk, das zu Jerusalem ist. 15Denn ihr sprecht: Wir haben mit dem Tod einen Bund und mit der Hölle einen Vertag gemacht; wenn eine Flut dahergeht, wird sie uns nicht treffen; denn wir haben die Lüge zu unserer Zuflucht und Heuchelei zu unserem Schirm gemacht. 16Darum spricht der Herr HErr: Siehe, ich lege in Zion einen Grundstein, einen bewährten Stein, einen köstlichen Eckstein, der wohl gegründet ist. Wer glaubt, der flieht nicht. 17Und ich will das Recht zur Richtschnur und die Gerechtigkeit zum Gewicht machen; so wird der Hagel die falsche Zuflucht wegtreiben, und Wasser sollen den Schirm wegschwemmen, 18dass euer Bund mit dem Tode los werde und euer Vertrag mit der Hölle nicht bestehe. Und wenn eine Flut dahergeht, wird sie euch zertreten; sobald sie dahergeht, wird sie euch wegnehmen. 19Kommt sie des Morgens, so geschieht's des Morgens; also auch, sie komme des Tags oder des Nachts. Denn allein die Anfechtung lehrt aufs Wort merken. 20Denn das Bett ist so eng, dass nichts übrig ist, und die Decke so kurz, dass man sich drein schmiegen muss.

Jes. 28,13 bis Jes. 28,20 - Luther (1912)