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5. Mose 15

Das Erlassjahr.

 1  Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2.Mose 23,10-11)  2  Also soll's aber zugehen mit dem Erlassjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlassjahr des HErrn.  3  Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

 4  Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,  5  allein, dass du der Stimme des HErrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, dass du darnach tust.  6  Denn der HErr, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5.Mose 28,12)

 7  Wenn deiner Brüder irgendeiner arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1.Joh. 3,17)  8  sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Luk. 6,34-35)  9  Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, dass du sprechest: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlassjahr, – und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HErrn rufen, und es wird dir Sünde sein.  10  Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HErr, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.

 11  Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Matth. 26,11; Jes. 58,7; Jak. 2,15; Jak. 1,2-16)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven.

 12  Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2.Mose 21,2)  13  Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,  14  sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, dass du gebest von dem, das dir der HErr, dein Gott, gesegnet hat.  15  Und gedenke, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HErr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5.Mose 5,15)  16  Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),  17  so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und lass ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.  18  Und lass dich's nicht schwer dünken, dass du ihn frei losgibst – denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient –; so wird der HErr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt.

 19  Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HErrn, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2.Mose 13,2)  20  Vor dem HErrn, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HErr erwählt, du und dein Haus. (5.Mose 14,23)  21  Wenn's aber einen Fehl hat, dass es hinkt oder blind ist, oder sonst irgendeinen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HErrn, deinem Gott; (3.Mose 22,20)  22  sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst. (5.Mose 12,15; 5.Mose 12,22)  23  Allein dass du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3.Mose 3,17; 5.Mose 12,16; 5.Mose 12,23-24)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 14,29 bis 15,22; 5. Mose 15,22 bis 16,19; Luther (1570): 5. Mose 14,8 bis 15,7; 5. Mose 15,7 bis 16,8

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3Wenn sie nun eines anderen Mannes wird, solange der Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; wenn aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird. 4Also seid auch ihr, meine Brüder, getötet dem Gesetz durch den Leib Christi, dass ihr eines anderen seid, nämlich des, der von den Toten auferweckt ist, auf dass wir Gott Frucht bringen. 5Denn da wir im Fleisch waren, da waren die sündlichen Lüste, welche durchs Gesetz sich erregten, kräftig in unseren Gliedern, dem Tode Frucht zu bringen. 6Nun aber sind wir vom Gesetz los und ihm abgestorben, das uns gefangenhielt, also dass wir dienen sollen im neuen Wesen des Geistes und nicht im alten Wesen des Buchstabens. 7Was wollen wir denn nun sagen? Ist das Gesetz Sünde? Das sei ferne! Aber die Sünde erkannte ich nicht, außer durchs Gesetz. Denn ich wusste nichts von der Lust, wenn das Gesetz nicht hätte gesagt: „Lass dich nicht gelüsten!“ 8Da nahm aber die Sünde Ursache am Gebot und erregte in mir allerlei Lust; denn ohne das Gesetz war die Sünde tot. 9Ich aber lebte vordem ohne Gesetz; da aber das Gebot kam, ward die Sünde wieder lebendig, 10ich aber starb; und es fand sich, dass das Gebot mir zum Tode gereichte, das mir doch zum Leben gegeben war.

Röm. 7,3 bis Röm. 7,10 - Luther (1912)