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4. Mose 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch.

 1  Und der HErr redete mit Mose und sprach:  2  Gebiete den Kindern Israel, dass sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an Toten unrein geworden sind. (3.Mose 13,46; 3.Mose 15,2)  3  Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, dass sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4.Mose 12,14; 4.Mose 35,34)  4  Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.

 5  Und der HErr redete mit Mose und sprach:  6  Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgendeine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3.Mose 5,21-26)  7  und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldigt haben.  8  Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man's dem HErrn geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.  9  Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4.Mose 18,8)  10  Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.

 11  Und der HErr redete mit Mose und sprach:  12  Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte  13  und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, dass sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen,  14  und der Eifergeist entzündet ihn, dass er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein,  15  so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt.

 16  Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen  17  und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2.Mose 30,18)  18  Und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben  19  und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, dass du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.  20  Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann,  21  so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, dass der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!  22  So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen.

 23  Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen  24  und soll dem Weibe von dem bitteren verfluchten Wasser zu trinken geben, dass das verfluchte bittere Wasser in sie gehe.  25  Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich:  26  er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

 27  Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;  28  ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, dass sie kann schwanger werden.

 29  Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,  30  oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, dass er um sein Weib eifert, dass er's stelle vor den HErrn und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz.  31  Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 4,35 bis 5,13; 4. Mose 5,14 bis 6,6; Luther (1570): 4. Mose 4,45 bis 5,23; 4. Mose 5,23 bis 6,16

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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5.Mose 19,11 bis 5.Mose 19,18 - Luther (1912)