1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.
2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HErr geboten hat:
3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3.Mose 27,2-25; 5.Mose 23,22; Richt. 11,35; Pred. 5,3-4)
4 Wenn ein Weib dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist, 5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele, 8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.
10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele, 12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HErr wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden, den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tage zum anderen, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
17 Das sind die Satzungen, die der HErr dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
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Luther (Strongs) Elberfelder (1905) Menge (1939) NeÜ bibel.heute (2019) Schlachter (1951) Vers für Vers Vergleich
Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 29,39 bis 31,6; Luther (1570): 4. Mose 29,32 bis 30,17
Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).
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7Wie soll ich dir denn gnädig sein, weil mich deine Kinder verlassen und schwören bei dem, der nicht Gott ist? und nun ich ihnen vollauf gegeben habe, treiben sie Ehebruch und laufen ins Hurenhaus. 8Ein jeglicher wiehert nach seines Nächsten Weibe wie die vollen, müßigen Hengste. 9Und ich sollte sie um solches nicht heimsuchen? spricht der HErr, und meine Seele sollte sich nicht rächen an solchem Volk, wie dies ist? 10Stürmet ihre Mauern und werfet sie um, und macht's nicht gar aus! Führet ihre Reben weg, denn sie sind nicht des HErrn; 11sondern sie verachten mich, beide, das Haus Israel und das Haus Juda, spricht der HErr. 12Sie verleugnen den HErrn und sprechen: „Das ist er nicht, und so übel wird es uns nicht gehen; Schwert und Hunger werden wir nicht sehen. 13Ja, die Propheten sind Schwätzer und haben auch Gottes Wort nicht; es gehe über sie selbst also!“ 14Darum spricht der HErr, der Gott Zebaoth: Weil ihr solche Rede treibt, siehe, so will ich meine Worte in deinem Munde zu Feuer machen und dieses Volk zu Holz, und es soll sie verzehren.