Luther > AT > 4. Mose > Kapitel 30 🢞 Luther mit Strongs

4. Mose 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden.

 1  Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.

 2  Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HErr geboten hat:

 3  Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3.Mose 27,2-25; 5.Mose 23,22; Richt. 11,35; Pred. 5,3-4)

 4  Wenn ein Weib dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,  5  und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.  6  Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

 7  Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,  8  und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.  9  Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.

 10  Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.

 11  Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,  12  und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.  13  Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HErr wird ihr gnädig sein.  14  Alle Gelübde und Eide, die verbinden, den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:  15  wenn er dazu schweigt von einem Tage zum anderen, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;  16  wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

 17  Das sind die Satzungen, die der HErr dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 29,39 bis 31,6; Luther (1570): 4. Mose 29,32 bis 30,17

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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