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3. Mose 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben.

 1  Und der HErr redete mit Mose und sprach:  2  Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst, (4.Mose 30,1)  3  so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, 20 Jahre alt bis ins 60. Jahr, sollst du schätzen auf 50 Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,  4  ein Weibsbild auf 30 Silberlinge.  5  Von 5 Jahren an bis auf 20 Jahre sollst du ihn schätzen auf 20 Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.  6  Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.  7  Ist er aber 60 Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf 15 Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.  8  Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

 9  Ist's aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.  10  Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.  11  Ist aber das Tier unrein, dass man's dem HErrn nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,  12  und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.  13  Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

 14  Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.  15  So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

 16  Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es 50 Silberlinge gelten.  17  Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.  18  Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.  19  Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.  20  Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;  21  sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.  22  Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,  23  so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.  24  Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei. (3.Mose 25,10)  25  Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat 20 Gera.

 26  Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn. (2.Mose 13,2)  27  Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

 28  Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn. (4.Mose 18,14; 4.Mose 21,2)  29  Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1.Sam. 15,3; 1.Sam. 15,9)

 30  Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein. (4.Mose 18,21)  31  Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.  32  Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.  33  Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.

 34  Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3.Mose 26,46)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 3. Mose 26,26 bis 27,5; 3. Mose 27,6 bis 27,34; Luther (1570): 3. Mose 26,30 bis 27,6; 3. Mose 27,7 bis 27,34

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