Elberfelder > AT > 4. Mose > Kapitel 15

4. Mose 15

Von Speis- und Trankopfern.

 1  Und Jahwe redete zu Mose und sprach:  2  Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde,  3  und ihr dem Jahwe ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind- oder vom Kleinvieh: (3.Mose 7,16)  4  so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl;  5  Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe. (4.Mose 28,7)  6  Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl;  7  und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jahwe.  8  Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jahwe,  9  so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;  10  und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.  11  Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege;  12  nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl.

 13  Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe darbringt.  14  Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut.  15  Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jahwe. (2.Mose 12,49)  16  Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt.

 17  Und Jahwe redete zu Mose und sprach:  18  Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde,  19  so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jahwe ein Hebopfer heben: (2.Mose 23,16; 2.Mose 23,19)  20  als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben;  21  Wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben. Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jahwe ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.

Über Sünden aus Versehen und aus Vorsatz.

 22  Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jahwe zu Mose geredet hat, (3.Mose 4,2; 3.Mose 4,13)  23  alles, was Jahwe euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jahwe Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern,  24  so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jahwe, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.  25  Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jahwe, und ihr Sündopfer vor Jahwe gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen.  26  Und es wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt; denn von dem ganzen Volke ist es geschehen aus Versehen.

 27  Und wenn eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll sie eine einjährige Ziege zum Sündopfer darbringen. (3.Mose 4,27-28)  28  Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vor Jahwe, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden.  29  Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut.

 30  Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jahwe; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, (Apg. 13,38; Hebr. 10,26-27)  31  denn das Wort Jahwes hat sie verachtet und sein Gebot gebrochen; selbige Seele soll gewißlich ausgerottet werden: ihre Ungerechtigkeit ist auf ihr.

Strafe für Sabbatschändung.

 32  Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbathtage Holz auflas.  33  Und die ihn, Holz auflesend, gefunden hatten, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde.  34  Und sie legten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte. (3.Mose 24,12; 2.Mose 31,14; 2.Mose 35,2)  35  Da sprach Jahwe zu Mose: Der Mann soll gewißlich getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen.  36  Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, so wie Jahwe dem Mose geboten hatte.

Von den Quasten an den Kleidern.

 37  Und Jahwe sprach zu Mose und sagte:  38  Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich eine Quaste an den Zipfeln ihrer Oberkleider machen, bei ihren Geschlechtern, und daß sie an die Quaste des Zipfels eine Schnur von blauem Purpur setzen; (5.Mose 22,12; Matth. 23,5)  39  und es soll euch zu einer Quaste sein, daß ihr, wenn ihr sie ansehet, aller Gebote Jahwes gedenket und sie tuet, und daß ihr nicht umherspähet eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr nachhuret;  40  damit ihr aller meiner Gebote gedenket und sie tuet, und heilig seiet eurem Gott.  41  Ich bin Jahwe, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin Jahwe, euer Gott.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 14,25 bis 15,4; 4. Mose 15,5 bis 15,33; 4. Mose 15,34 bis 16,17; Luther (1570): 4. Mose 14,41 bis 15,23; 4. Mose 15,24 bis 15,40; 4. Mose 15,40 bis 16,25

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15Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Bunnis; 16und Schabbethai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, welche über die äußeren Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt waren; 17und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, das Haupt; er stimmte den Lobgesang an beim Gebet; und Bakbukja, der Zweite, von seinen Brüdern; und Abda, der Sohn Schammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns. 18Aller Leviten in der heiligen Stadt waren zweihundertvierundachtzig. 19Und die Torhüter: Akkub, Talmon und ihre Brüder, die in den Toren Wache hielten, hundertzweiundsiebzig. 20(Und das übrige Israel, die Priester, die Leviten, waren in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. 21Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel; und Zicha und Gischpa waren über die Nethinim. -) 22Und Aufseher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes.

Neh. 11,15 bis Neh. 11,22 - Elberfelder (1905)