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2. Mose 20

Die Zehn Gebote.

 1  Und Gott redete alle diese Worte und sprach: (5.Mose 5,6-19; Matth. 5,17-48)

 2  Ich bin Jahwe, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft.  3  Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. (5.Mose 6,4-5; 1.Kor. 8,6)

 4  Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, noch irgend ein Gleichnis dessen, was oben im Himmel und was unten auf der Erde und was in den Wassern unter der Erde ist. (3.Mose 26,1; 5.Mose 27,15; Ps. 97,7; Jes. 40,18-26; Röm. 1,23)  5  Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, Jahwe, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen; (2.Mose 34,7; Jer. 31,29-30; Hesek. 18,2-3; Hesek. 18,20)  6  und der Güte erweist, auf Tausende hin, an denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten.

 7  Du sollst den Namen Jahwes, deines Gottes, nicht zu Eitlem aussprechen; denn Jahwe wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen zu Eitlem ausspricht. (3.Mose 24,16)

 8  Gedenke des Sabbathtages, ihn zu heiligen. (2.Mose 16,25; Hesek. 20,12; Mark. 2,27-28; Kol. 2,16-17)  9  Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun;  10  aber der siebte Tag ist Sabbath dem Jahwe, deinem Gott: du sollst keinerlei Werk tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, und dein Vieh, und dein Fremdling, der in deinen Toren ist.  11  Denn in sechs Tagen hat Jahwe den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was in ihnen ist, und er ruhte am siebten Tage; darum segnete Jahwe den Sabbathtag und heiligte ihn. (1.Mose 2,2-3)

 12  Ehre deinen Vater und deine Mutter, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Matth. 15,4; Eph. 6,2-3)

 13  Du sollst nicht töten. (2.Mose 21,12; 1.Mose 9,5-6; Jak. 2,11)

 14  Du sollst nicht ehebrechen. (3.Mose 20,10; Eph. 5,3-5)

 15  Du sollst nicht stehlen. (3.Mose 19,11; Eph. 4,28)

 16  Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. (2.Mose 23,1; Eph. 4,25)

 17  Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus; du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch alles, was dein Nächster hat. (Röm. 7,7; Röm. 13,9)

 18  Und das ganze Volk gewahrte die Donner und die Flammen und den Posaunenschall und den rauchenden Berg. Und als das Volk es gewahrte, zitterten sie und standen von ferne;  19  und sie sprachen zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott möge nicht mit uns reden, daß wir nicht sterben!  20  Da sprach Mose zu dem Volke: Fürchtet euch nicht; denn um euch zu versuchen, ist Gott gekommen, und damit seine Furcht vor eurem Angesicht sei, daß ihr nicht sündiget.  21  Und das Volk stand von ferne; und Mose nahte sich zum Dunkel, wo Gott war. (Hebr. 12,18)

Vom rechten Gottesdienst in Israel.

 22  Und Jahwe sprach zu Mose: Also sollst du zu den Kindern Israel sprechen: Ihr habt gesehen, daß ich vom Himmel her mit euch geredet habe.  23  Ihr sollt nichts neben mir machen, Götter von Silber und Götter von Gold sollt ihr euch nicht machen.

 24  Einen Altar von Erde sollst du mir machen und darauf opfern deine Brandopfer und deine Friedensopfer, dein Kleinvieh und deine Rinder; an jedem Orte, wo ich meines Namens werde gedenken lassen, werde ich zu dir kommen und dich segnen. (2.Mose 27,1; 2.Mose 27,8; 2.Mose 29,42-43; 5.Mose 12,5)  25  Und wenn du mir einen Altar von Steinen machst, so sollst du ihn nicht von behauenen Steinen bauen; denn hast du deinen Meißel darüber geschwungen, so hast du ihn entweiht. (5.Mose 27,5; Jos. 8,31)  26  Und du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit nicht deine Blöße an ihm aufgedeckt werde.

Textvergleich

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 2. Mose 20,1 bis 21,2; Luther (1570): 2. Mose 19,13 bis 20,16; 2. Mose 20,17 bis 21,18

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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Spr. 20,4 bis Spr. 20,8 - Elberfelder (1905)