Schlachter > AT > 5. Mose > Kapitel 15

5. Mose 15

Das Erlassjahr.

 1  Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2.Mose 23,10-11)  2  Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.  3  Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.

 4  Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;  5  vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.  6  Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5.Mose 28,12)

 7  Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1.Joh. 3,17)  8  sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Luk. 6,34-35)  9  Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: »Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!« und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein;  10  sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand.

 11  Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Matth. 26,11; Jes. 58,7; Jak. 2,15; Jak. 1,2-16)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven.

 12  Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2.Mose 21,2)  13  Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;  14  sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.  15  Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5.Mose 5,15)  16  Sollte er aber zu dir sagen: »Ich will nicht von dir wegziehen!« weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,  17  so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.  18  Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt.

 19  Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2.Mose 13,2)  20  Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5.Mose 14,23)  21  Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3.Mose 22,20)  22  sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5.Mose 12,15; 5.Mose 12,22)  23  Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3.Mose 3,17; 5.Mose 12,16; 5.Mose 12,23-24)

Textvergleich

Luther (1912)   Luther (Strongs)   Elberfelder (1905)   Menge (1939)   NeÜ bibel.heute (2019)   Vers für Vers Vergleich

Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 14,29 bis 15,22; 5. Mose 15,22 bis 16,19; Luther (1570): 5. Mose 14,8 bis 15,7; 5. Mose 15,7 bis 16,8

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

Bibeltext in hebräischer Sprache mit Wort für Wort Übersetzung (englisch), Wortkonkordanz (Strong-Verzeichnis) zur Bedeutung des jeweiligen hebräischen Wortes und weiteren Informationen finden Sie unter biblehub.com (in neuem Fenster): Ganzes Kapitel anzeigen oder einen einzelnen Vers direkt anzeigen (die Versnummerieung kann abweichend sein) Vers 1, Vers 2, Vers 3, Vers 4, Vers 5, Vers 6, Vers 7, Vers 8, Vers 9, Vers 10, Vers 11, Vers 12, Vers 13, Vers 14, Vers 15, Vers 16, Vers 17, Vers 18, Vers 19, Vers 20, Vers 21, Vers 22, Vers 23.

Text-Tools

Um einzelne Verse für eine Textverarbeitung in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie oben auf eine Versnummer klicken. Der Textverweis wird mitkopiert. Das gesamte Kapitel oder Teile daraus kann hier kopiert werden .

 

Zufallsbilder

Biblische Orte - Wüste Paran? Ma`ale Paran
Biblische Orte - Eilat: Coral World
Biblische Orte - Ammonitenwand
Orte in der Bibel: Jerusalem - St. Anna-Kirche
Orte in der Bibel: Jerusalem - Grabeskirche
Orte in der Bibel: Jerusalem - Grabeskirche
Biblische Orte - Bach Jabbok
Orte in der Bibel: Jerusalem - Dominus Flevit
Tiere in der Bibel - Biene
Biblische Orte - Ammonitenwand

 

Zufallstext

23Als sie nun kamen und es einnahmen, gehorchten sie deiner Stimme nicht und wandelten nicht in deinem Gesetz, sie taten nichts von dem, was du ihnen zu tun geboten hattest; darum ist ihnen all dieses Unglück begegnet. 24Siehe, die Wälle reichen bis an die Stadt, daß sie erobert werde; und die Stadt ist in die Hand der Chaldäer gegeben, welche wider sie streiten, angesichts des Schwertes, der Hungersnot und der Pest; und was du gedroht hast, das ist eingetroffen, und siehe, du bemerkst es wohl. 25Und doch hast du, Herr, HERR, zu mir gesagt: Kaufe dir den Acker um Geld und nimm Zeugen dazu! Und dabei ist die Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben! 26Da erging das Wort des HERRN an Jeremia also: 27Siehe, ich, der HERR, bin ein Gott alles Fleisches; sollte mir etwas zu wunderbar sein? 28Darum spricht der HERR also: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand der Chaldäer und in die Hand des babylonischen Königs Nebukadnezar, daß er sie einnehme; 29und die Chaldäer, welche diese Stadt belagern, werden hineinkommen und Feuer an diese Stadt legen und sie verbrennen samt den Häusern, auf deren Dächern sie dem Baal geräuchert und fremden Göttern Trankopfer ausgegossen haben, womit sie mich erzürnten; 30denn die Kinder Israel und die Kinder Juda haben von Jugend auf nur getan, was böse war in meinen Augen, ja, die Kinder Israel haben mich nur erzürnt durch die Werke ihrer Hände, spricht der HERR.

Jer. 32,23 bis Jer. 32,30 - Schlachter (1951)