Luther > AT > 5. Mose > Kapitel 21 🢞 Luther mit Strongs

5. Mose 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand.

 1  Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,  2  so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen.  3  Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,  4  und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen.  5  Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HErr, dein Gott, hat sie erwählt, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5.Mose 17,8-9)  6  Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matth. 27,24)  7  und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen.  8  Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HErr, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein.  9  Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, dass du tust, was recht ist vor den Augen des HErrn. (4.Mose 35,33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen.

 10  Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HErr, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du ihre Gefangenen wegführst,  11  und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, dass du sie zum Weibe nehmest,  12  so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden  13  und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und lass sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie dein Weib sein.  14  Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum dass du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen.

 15  Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er hasst, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, dass der Erstgeborene von der unwerten ist, (1.Mose 29,30)  16  und die Zeit kommt, dass er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,  17  sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, dass er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1.Mose 49,3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne.

 18  Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,  19  so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts,  20  und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.  21  So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, dass er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, dass es ganz Israel höre und sich fürchte. (5.Mose 13,11-12)

Bestattung eines Aufgehängten.

 22  Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,  23  so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben – denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott –, auf dass du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HErr, dein Gott, gibt zum Erbe. (Jos. 8,29; Jos. 10,27; Gal. 3,13)

Textvergleich

Luther (Strongs)   Elberfelder (1905)   Menge (1939)   NeÜ bibel.heute (2019)   Schlachter (1951)   Vers für Vers Vergleich

Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 20,2 bis 21,4; 5. Mose 21,5 bis 22,4; Luther (1570): 5. Mose 20,13 bis 21,14; 5. Mose 21,15 bis 22,14

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

Bibeltext in hebräischer Sprache mit Wort für Wort Übersetzung (englisch), Wortkonkordanz (Strong-Verzeichnis) zur Bedeutung des jeweiligen hebräischen Wortes und weiteren Informationen finden Sie unter biblehub.com (in neuem Fenster): Ganzes Kapitel anzeigen oder einen einzelnen Vers direkt anzeigen (die Versnummerieung kann abweichend sein) Vers 1, Vers 2, Vers 3, Vers 4, Vers 5, Vers 6, Vers 7, Vers 8, Vers 9, Vers 10, Vers 11, Vers 12, Vers 13, Vers 14, Vers 15, Vers 16, Vers 17, Vers 18, Vers 19, Vers 20, Vers 21, Vers 22, Vers 23.

Text-Tools

Um einzelne Verse für eine Textverarbeitung in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie oben auf eine Versnummer klicken. Der Textverweis wird mitkopiert. Das gesamte Kapitel oder Teile daraus kann hier kopiert werden .

 

Zufallsbilder

Biblische Orte - Petra (al-Batra)
Tiere in der Bibel - Kuh, Kalb
Verschiedene Tiere in Israel, die nicht in der Bibel namentlich genannt sind
Verschiedene Tiere in Israel, die nicht in der Bibel namentlich genannt sind
Biblische Orte - Kleiner Krater (HaMakhtesh HaKatan)
Orte in der Bibel - Weitere
Orte in der Bibel - Hai Bar Yotvata (Tierpark)
Biblische Orte - Beit Gemal, Die Steinigung des Stphanus
Tiere in der Bibel - Gazelle
Biblische Orte - Taufstelle

 

Zufallstext

13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 14Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte. 15Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16Wer einen Menschen stiehlt, es sei, dass er ihn verkauft oder dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 17Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 18Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt: 19kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.

2.Mose 21,13 bis 2.Mose 21,20 - Luther (1912)