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5. Mose 24

Weitere Ehegesetze.

 1  Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matth. 5,31-32; Matth. 19,7)  2  und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes,  3  und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat:  4  so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jahwe; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jahwe, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

 5  Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5.Mose 20,7)

Das Recht der Schwachen und Armen.

 6  Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben.

 7  Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2.Mose 21,16)

 8  Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3.Mose 13,1; 3.Mose 14,2)  9  Gedenke dessen, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4.Mose 12,10-15)

 10  Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;  11  draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.  12  Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;  13  du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jahwe, deinem Gott. (2.Mose 22,25)

 14  Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3.Mose 19,13)  15  An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: Damit er nicht über dich zu Jahwe schreie, und Sünde an dir sei.

 16  Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2.Kön. 14,6; Hesek. 18,19-20)

 17  Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2.Mose 22,20-21)  18  Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jahwe, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5.Mose 16,12)

 19  Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jahwe, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3.Mose 19,9-10)  20  Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.  21  Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.  22  Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 24,1 bis 24,21; 5. Mose 24,22 bis 26,2; Luther (1570): 5. Mose 23,8 bis 24,4; 5. Mose 24,5 bis 25,4

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7Darum, sobald alle Völker den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute, und allerlei Art von Musik hörten, fielen alle Völker, Völkerschaften und Sprachen nieder, indem sie das goldene Bild anbeteten, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 8Deswegen traten zur selben Zeit chaldäische Männer herzu, welche die Juden anzeigten. 9Sie hoben an und sprachen zum König Nebukadnezar: 10O König, lebe ewiglich! Du, o König, hast den Befehl gegeben, daß jedermann, der den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute und der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören würde, niederfallen und das goldene Bild anbeten solle; 11und wer nicht niederfalle und anbete, der solle in den brennenden Feuerofen geworfen werden. 12Es sind nun jüdische Männer da, welche du über die Verwaltung der Landschaft Babel bestellt hast: Sadrach, Mesach und Abednego; diese Männer, o König, achten nicht auf dich; deinen Göttern dienen sie nicht, und das goldene Bild, welches du aufgerichtet hast, beten sie nicht an. 13Da befahl Nebukadnezar im Zorn und Grimm, Sadrach, Mesach und Abednego herbeizubringen. Da wurden diese Männer vor den König gebracht. 14Nebukadnezar hob an und sprach zu ihnen: Ist es Absicht, Sadrach, Mesach und Abednego, daß ihr meinen Göttern nicht dienet und das goldene Bild nicht anbetet, welches ich aufgerichtet habe?

Dan. 3,7 bis Dan. 3,14 - Elberfelder (1905)