Luther > AT > Hoheslied > Kapitel 6 🢞 Luther mit Strongs

Hoheslied 6

 1  Wo ist denn dein Freund hin gegangen, o du schönste unter den Weibern? Wo hat sich dein Freund hin gewandt? So wollen wir mit dir ihn suchen.

 2  Mein Freund ist hinabgegangen in seinen Garten, zu den Würzgärtlein, dass er weide in den Gärten und Rosen breche. (Hohesl. 4,6)  3  Mein Freund ist mein, und ich bin sein, der unter den Rosen weidet. (Hohesl. 2,16)

Die Freude der Wiedervereinigung.

 4  Du bist schön, meine Freundin, wie Thirza, lieblich wie Jerusalem, schrecklich wie Heerscharen. (Hohesl. 1,15)  5  Wende deine Augen von mir; denn sie verwirren mich. Deine Haare sind wie eine Herde Ziegen, die am Berge Gilead herab gelagert sind. (Hohesl. 4,1)  6  Deine Zähne sind wie eine Herde Schafe, die aus der Schwemme kommen, die allzumal Zwillinge haben, und es fehlt keiner unter ihnen. (Hohesl. 4,2)  7  Deine Wangen sind wie ein Ritz am Granatapfel zwischen deinen Zöpfen. (Hohesl. 4,3)

 8  Sechzig sind der Königinnen und achtzig der Kebsweiber, und der Jungfrauen ist keine Zahl. (Ps. 45,15)  9  Aber eine ist meine Taube, meine Fromme, eine ist ihrer Mutter die Liebste und die Auserwählte ihrer Mutter. Da sie die Töchter sahen, priesen sie dieselbe selig; die Königinnen und Kebsweiber lobten sie. (Hohesl. 5,2)

 10  Wer ist, die hervorbricht wie die Morgenröte, schön wie der Mond, auserwählt wie die Sonne, schrecklich wie die Heerscharen?

 11  Ich bin hinab in den Nussgarten gegangen, zu schauen die Sträuchlein am Bach, zu schauen, ob der Weinstock sprosste, ob die Granatbäume blühten.  12  Ich wusste nicht, dass meine Seele mich gesetzt hatte zu den Wagen Ammi-Nadibs.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Hoheslied 5,8 bis 7,6; Luther (1570): Hoheslied 6,1 bis 7,14

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis dass der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 31Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

4.Mose 35,25 bis 4.Mose 35,32 - Luther (1912)